Tennis

Hygienekonzept für Hallentennis 2020/21 im TNB

Hygienekonzept für Hallentennis 2020/21 im TNB

Stand: 18.09.2020

Als rechtlicher Rahmen für die Vereine und Individualsportler im Bereich des TNB gelten die jeweils gültigen Verordnungen der Länder Niedersachsen und Bremen sowie der regionalen Ordnungsämter gegen die Ausbreitung des Coronavirus für alle Aktivitäten auf der Vereinsanlage.

Für den allgemeinen Sportbetrieb hat der TNB Hygienemaßnahmen als Empfehlung veröffentlicht. Wie und ob die Vereine vor Ort die Empfehlungen umsetzen, bleibt in der Entscheidung jedes Vereins!

Im Rahmen der Vorbereitung und Planung der Wettkämpfe sollten folgende Punkte seitens der Vereine und Spieler jederzeit gewährleistet werden:

  • Den geforderten Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen jederzeit und überall einhalten.
  • Bei der Zahl der kontaktlos Trainierenden auf den Sportanlagen gibt es keine pauschale Begrenzung, solange der Mindestabstand zwischen allen Personen gewährleistet ist.
  • Die Hygienemaßnahmen Händewaschen und Bereitstellung/Nutzung von Desinfektionsmitteln sowie die Hust- und Niesetikette gelten im täglichen Trainingsbetrieb ebenso wie bei Punktspielen und Turnieren.
  • Spielern mit offensichtlichen Symptomen einer Atemwegserkrankung, u.a.. Halsschmerzen, trockener Husten, Geruchs- sowie Geschmacksstörung ist die Teilnahme am Training und am Wettbewerb untersagt. Auch ist Ihnen der Zugang zur
  • Halle und zum Gelände untersagt. Treten diese Anzeichen während des Wettkampfes/Trainings erstmalig auf, ist das Wettspiel/Training sofort zu beenden und die Anlage unverzüglich zu verlassen.
  • Sanitäre Einrichtungen sollten regelmäßig und Platzgegenstände etc. nach Benutzung bzw. nach jedem Match desinfiziert werden. Dazu zählen Sitzbänke, Türgriffe etc.
  • Es gilt: Keine Berührungen, Umarmungen und kein Handschlag beim Tennis.
  • Überall außerhalb des Platzes sollte im Interesse aller eine Mund-Nasenschutz-Bedeckung getragen werden. Der Platzwechsel hat schnellst möglich zu erfolgen. Optimaler Weise verlässt ein Einzel/Doppel nach Ende des Trainings/Wettkampfs den Platz, bevor die nächsten Spieler den Platz betreten. Eingänge zur Halle sind freizuhalten.
  • Jeder Tennisspieler ist selbst verantwortlich, diese Vorgaben auch tatsächlich umzusetzen.
  • Jeder Verein sollte entsprechende Markierungen, Informationen und Beschilderungen an den entsprechenden Stellen anbringen.
  • Alle genutzten Räumlichkeiten sollten vor und nach der Benutzung durch den Verein sorgfältig gereinigt werden.

Punktspiele/Turniere

  • Einhalten der geforderten Mindestabstände auf den Vereinsanlagen und in den Hallen sind durch eine entsprechende Wegeplanung zu gewährleisten.
  • Es gilt weiter die Datenerfassung. Alle Daten müssen nach drei Wochen vernichtet werden.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten einer digitalen Erfassung. Vereine sollten prüfen, ob diese genutzt werden können.
  • Bereits am Eingang und überall in den Hallen sollte Desinfektionsmittel bereitgestellt und deutlich sichtbar gemacht werden.
  • Finden auf einer Anlage mehrere Mannschaftsspiele zeitgleich statt, sollten diese auf verschiedenen, den Teams zugewiesenen, Plätzen stattfinden. Der Heimverein muss dabei sicherstellen, dass sich die Bereiche, in denen sich die Teams der einzelnen Spiele aufhalten, möglichst nicht überschneiden. Hierbei ist auch die Ankunft/ Abreise/ Toilettennutzung und ggf. der Zugang zur Vereinsgaststätte zu kennzeichnen und der Gastmannschaft bekanntzugeben.
  • Auf eine Begrüßung mit Handschlag, Umarmung oder andere Berührung ist zu verzichten.
  • Der Heimverein benennt einen Corona-Beauftragten, dessen Aufgabe die Überwachung der Einhaltung dieser Hygienevorschriften ist.
  • Der Oberschidesrichter sollte den Platz nur mit Mund-Nasenschutz zu betreten.
  • Auch für betreuende Spieler auf der Bank sollte die die Mund-Nasenschutz-Pflicht gelten.
  • Bei Turnieren sollte auf das Sign-In verzichtet, um eine Ballung im Turnierbüro zu vermeiden. In diesem Fall muss die Auslosung vorher stattfinden.
  • Es sollte ein Wege-Konzept für die Turnierleitung erstellt werde.
  • Möglichst getrennte Ein- und Ausgänge.
  • Der Raum sollte ausreichend groß genug sein, um die Abstandseinhaltung von Turnierleitung und anwesenden Spielern zu gewährleisten.
  • Ein Aufenthaltsraum für Spieler sollte deutlich gekennzeichnet sein.
  • Es gilt weiterhin, mit so wenigen Begleitpersonen wie möglich anzureisen.
  • Bei Punktspielen sollten nur die aktiven Spieler anreisen.
  • Auch Heimmannschaften sollten auf Begleitpersonen verzichten.
  • Bei mehr als 50 Zuschauern muss eine entsprechende Anzahl an Bestuhlung mit ausreichendem Abstand vorhanden sein.
  • Die Zahl der Besucher darf 500 Personen nicht übersteigen. Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Der Veranstalter hat Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen für den Besuch der Veranstaltung zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern. Der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der
    Veranstaltung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung sind die Daten der jeweils betreffenden Person zu löschen.
  • In den Tennishallen ist durch regelmäßiges und intensives Lüften ein kontinuierlicher Luftaustausch zu gewährleisten. Falls Klima- bzw. Frischluftanlagen vorhanden sind, sollte eine fachgerechte Nutzung sichergestellt sein, um eine Fehlfunktion als „Infektionsverbreiter“ auszuschließen.
  • Bei Punktspielen: Ergänzend zum Spielberichtsbogen ist leserlich eine Liste der Spieler mit Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer auszufüllen (Falls Begleitpersonen mitfahren auch deren Daten). Die Liste ist vom Mannschaftsführer der gastgebenden Mannschaft für drei Wochen aufzubewahren und anschl. zu vernichten. Ein Muster befindet sich hier.
  • Die Heimmannschaft informiert die Gäste über die lokalen Bedingungen wie
    • Desinfektionsmöglichkeiten, Toiletten, Wartebereiche für Spieler, die nicht im Einsatz sind, Treffpunkt auf der Anlage, gastronomische Bedingungen
  • Spielberichtsbogen: Der Bogen ist vor Spielbeginn getrennt durch beide Mannschaftsführer auszufüllen. Es sind eigene Stifte zu nutzen.
  • Der Oberschiedsrichter gibt die Begegnungen und die Plätze bekannt und hat zuvor die Spielbälle so vorzubereiten, dass sie nur weggenommen werden müssen.
  • Die Spieler sollten genügend eigene Handtücher bei sich haben.
  • Auf jedem Platz befinden sich mindestens zwei Sitzmöglichkeiten pro Seite (und damit pro Team), jeweils im ausreichenden Abstand.
    • Im Einzel für Spieler und Betreuer
    • (im Doppel für beide Spieler)
  • Bei Beratungen während der Seitenwechsel ist der Mindestabstand einzuhalten.
  • Die Sitzmöglichkeiten sind nach jedem Match zu desinfizieren.
  • Bei einem gemeinsamen Essen nach dem Punktspiel ist weiterhin die Zehn-Personen-Regel zu beachten, somit dürfen zehn Personen unterschiedlicher Haushalte ohne Abstand zusammen essen.

Weigert sich eine Mannschaft/ein Turnierspieler die im Verein geltenden Hygieneregeln einzuhalten, hat der Heimverein den TNB darüber zu informieren.

Es gilt immer: Abstand halten und andere Personen respektvoll und mit Umsicht behandeln - Gesundheit geht vor Wettkampf.

Zu den Downloads >>

Tennis, Hygiene, TNB


"Im Verein ist Sport am schönsten!" 
Wir sehen uns am Fürstenauer Weg 100 in Osnabrück!

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